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Einordnung gemäß CLP-Verordnung:
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- Artikel-Nr.: schar24398
Scharrsol D60 – Isoparaffin-Lösemittel aus n-Alkanen, Isoalkanen und Cycloalkanen
Scharrsol D60 ist ein farbloses Isoparaffin-Lösemittel aus dem Hause Friedrich Scharr, das aus n-Alkanen, Isoalkanen und Cycloalkanen im Kettenlängenbereich C10 bis C13 besteht und zu den aliphatischen Kohlenwasserstoff-Lösemitteln mit sehr niedrigem Aromatengehalt zählt.
Der Aromatenanteil ist auf maximal 0,1 % begrenzt, der Benzolgehalt liegt bei maximal 0,0005 % – beides analytisch per Gaschromatographie kontrolliert.
Das Produkt ist REACH-registriert (01-2119457273-39-xxxx) und trägt die EG-Nummer 918-481-9.
Die Zusammensetzung aus gesättigten Kohlenwasserstoffen bestimmt den Charakter des Lösemittels:
Scharrsol D60 ist chemisch inert gegenüber vielen Substraten, nicht korrosiv und weist keine reaktiven Gruppen auf.
Der Anilinpunkt von 70 °C gibt Anwendern einen belastbaren Anhaltspunkt für das Quell- und Löseverhalten gegenüber unpolaren Substanzen – relevant bei der Auswahl des richtigen Lösemittels für Harze, Bindemittel und unpolare Wirkstoffe sowie für die Materialverträglichkeitsprüfung mit Elastomeren und Kunststoffbauteilen.
Der Siedebereich von 175 bis 220 °C bei 1013 hPa legt Scharrsol D60 in den Bereich der mittelflüchtigen Lösemittel.
Die Verdunstungszahl von 200 (bezogen auf Ether = 1) bedeutet, dass das Lösemittel deutlich langsamer verdunstet als Ether – ein technologischer Vorteil bei Anwendungen, die eine kontrollierte, gleichmäßige Trocknung erfordern. Die kinematische Viskosität von 1,8 mm²/s bei 20 °C macht das Produkt gut fließfähig und einfach zu dosieren.
Farblose Erscheinung und eine Farbzahl von maximal 10 Pt/Co stellen sicher, dass Scharrsol D60 keine Eigenfarbe in empfindliche Formulierungen einbringt – ein Qualitätsmerkmal, das in der Lackherstellung, der Formulierung von Druckfarben und bei transparenten Beschichtungen zählt.
Einordnung gemäß CLP-Verordnung:
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GHS08
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Gefahr |
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Anwendungsgebiete Scharrsol D60:
- Industrielle Reinigung
- Entfettung in der Metallbearbeitung
- Oberflächenvorbereitung
Als verantwortungsbewusstes Handelsunternehmen legen wir großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Rahmen der EU-Verordnung sind wir verpflichtet, Informationen über den verantwortlichen Wirtschaftsakteur bereitzustellen. Dieser ist für die Einhaltung der EU-Vorschriften zu unseren Produkten verantwortlich.
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:
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