AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Fa. Baumann Mineralölvertrieb
(Stand: Juni 2009) § 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch künftiger, zwischen uns und dem Kunden, d. h. ohne Einschränkung auch für im Fernabsatz, im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Wege des Haustürgeschäfts abgeschlossene Kaufverträge. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis oder vorbehaltloser Ausführung, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 4. Im Falle der Änderung bzw. Neufassung der Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss werden wir diese dem Kunden schriftlich übermitteln. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt und den Vertrag fortsetzt. Wir werden den Kunden hierauf unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung sowie bei Erläuterung der vorgesehenen Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. § 2 Vertragsschluss 1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann einen Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar. 3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Wird eine Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Annahmeerklärung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. Der Kunde verzichtet insoweit auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen oder von der Zahlungsart Vorkasse abhängig zu machen. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweise Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. 6. Offensichtliche Rechen-, Druck- und Schreibfehler bzw. Irrtümer berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. § 3 Lieferung und Verpackung 1. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Weiterhin sind wir berechtigt, die Bestellung auch in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde innerhalb angemessener Frist abzurufen, und zwar durch Angabe des Lieferzeitpunkts. Unterbleibt der Abruf, so tritt Fälligkeit des Preises ein. 2. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse o. ä. Umstände - auch bei unseren Lieferanten - unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir unseren Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen uns auch, vom Vertrag zurückzutreten. 3. Die Ware wird für den von uns geschuldeten Transport so verpackt, dass bei üblicher Behandlung ein Schaden an der Kaufsache vermieden wird. Eine Verpackungspflicht besteht nicht, soweit die Verpackung vom Hersteller schon in handelsüblicher Weise erfolgt ist. Bei Verwendung von Leihverpackungen sind diese vom Kunden berechnen wir eine Leihgebühr. Die Leihgebühr ist abhängig von der Verpackungsform und kann gerne Auftragsbezogen bei uns einzeln erfragt werden. Der Kunde ist verpflichtet die Leihverpackung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben - vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen vom Kunden nicht mit anderen Waren ge- oder befüllt bzw. anderweitig verwendet oder an Dritte überlassen werden. Bei Verwendung von Paletten als Verpackungsmittel werden die Kosten der Paletten dem Kunden mit dem Preis für die Ware zunächst als Sicherungsbetrag in Rechnung gestellt. Der Sicherungsbetrag wird unter Verrechnung einer angemessenen Abnutzungsgebühr bei Rückgabe der Paletten zurückerstattet. § 4 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 150 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. 3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 4. Der Unternehmer (nicht aber der Verbraucher) ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware einschließlich der daraus durch Weiterverarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung hergestellten neuen Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der durch Be- oder Verarbeitung neu hergestellten Ware gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Erfolgt eine Weiterverarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung o. ä. der unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Alleineigentum, wenn der Wert unseres Stoffes überwiegt bzw. anderenfalls Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. 5. Der Kunde hat die uns gehörende Vorbehaltsware einschließlich der durch Be- oder Verarbeitung neu hergestellten Ware auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen übliche Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherung, falls der Kunde dem Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt, selbst abzuschließen und/bzw. die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu zahlen. 6. Veräußert der Käufer die bei uns bezogene Ware im kaufmännischen Rechtsverkehrs als Wiederverkäufer weiter, erwirbt er die vonbezogene Ware als Vorbehaltsware. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 7. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Rechnung sofort nach Erhalt der gesamten Ware zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir unbeschadet weiterer Ansprüche die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank aus dem Rechnungsbetrag geltend machen. Außerdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Für den fristgerechten Eingang der Zahlung gilt der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto. Kommt es durch Zahlungsverzug zu weiteren rechtlichen Schritten gegen den Käufer (wie z.B. einem Mahnbescheid), erheben wir eine zusätzliche interne Bearbeitungsgebühr von 250 €.
§ 5 WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN I. Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Online-Shopping-Verträgen Folgendes Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Online-Shopping-Verträgen gilt gemäß den Bestimmungen zum Fernabsatzgesetz nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB: Ein Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Baumann Mineralölvertrieb Inh. Jürgen Baumann Steige 15 97950 Großrinderfeld Telefon 09349 / 929132 Telefax 09349 / 928902 E-Mail: info@baumann-oil.de Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen a) bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder hergestellt wurden, b) bei versiegelten Waren, nach deren Entsiegelung, c) bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit bzw. nach Verbindung und Vermischung nicht zur Rücksendung bzw. Rückgabe geeignet sind (z.B. Vermischung im Tank des Kunden bei Lieferung von Heizöl, Vergaser-, Dieselkraftstoff u.a. Holz- oder Antriebsstoffen u. ä.), d) bei Waren, bei denen der Preis Schwankungen auf dem Markt unterliegt, z. B. bei Orderung zum Tagespreis. II. Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Haustürgeschäften Der Verbraucher hat das Recht, seine Bestellung ohne Angaben von Gründen in Textform, z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Anstelle einer Erklärung in Textform kann er die Kaufsache auch zurücksenden. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Falls der Verbraucher noch nicht über die Einzelheiten des Vertrages in Textform informiert wurden und / oder er die Kaufsache noch nicht empfangen hat, beginnt die Frist erst mit Erhalt der notwendigen Information. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreiben bzw. die Rücksendung der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Baumann Mineralölvertrieb Inh. Jürgen Baumann Steige 15 97950 Großrinderfeld Telefon 09349 / 929132 Telefax 09349 / 928902 E-Mail: info@baumann-oil.de III. Widerrufsfolgen bei Fernabsatz-, Online-Shopping-Verträgen und Haustürgeschäften Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen der Verbraucher uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung § 6 Vergütung und Zahlung 1. Der angebotene Preis ist bindend; es gilt der jeweilige Tagespreis. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. Wird Versendungskauf oder Lieferung im Streckengeschäft vereinbart, versteht sich der Preis zuzüglich der Versandkosten für die Bearbeitungs-, Porto-, Liefer-, Verpackungs- und sonstigen Kosten, welche sich nach dem Einzelfall richten und daher jeweils gesondert bei uns erfragt werden können. 2. Bei Neukunden, Kunden außerhalb von Deutschland und Kunden, welche bei Abgabe der Bestellung mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 30 Tage in Verzug sind, gilt die Zahlung per Vorkasse als Vereinbart. Wir behalten uns vor hiervon im Einzelfall im Interesse des Kunden abzuweichen. Sollte ein Zahlungseingang bei Zahlungsart Vorkasse nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum auf unserem Geschäftskonto gutgeschrieben sein, behalten wir uns vor nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises ohne Schadensnachweis oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen höheren Schadens zu verlangen. Dem Käufer beliebt jeweils der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. 3. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. 4. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei uns, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung. 5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschulden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschulden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 6. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasser-zuschläge können von uns dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. 7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 7 Erfüllungsort und Gefahrübergang 1. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Leistungen ist grundsätzlich unser Firmensitz. 2. Ist die Versendung der Ware geschuldet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Verbraucher auch beim Versendungskauf oder bei Lieferung im Streckengeschäft mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf oder bei Lieferung im Streckengeschäft (auch im Falle frachtfreier Lieferung) mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. § 8 Mängelrügen und Gewährleistung 1. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. 2. Bei Lieferung im Streckengeschäft gilt als vereinbart, dass die uns obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht im Hinblick auf Sachmängel vom zu beliefernden Kunden selbst wahrgenommen wird. Dieser hat uns unabhängig davon bei etwa festgestellten Mängeln unverzüglich parallel zu informieren. 3. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung und bei verbrauchbaren Sachen durch Preisminderung. Ist Nacherfüllung nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist möglich, besteht für Unternehmer nur ein Anspruch auf Rücktritt der Minderung unter Ausschluss von Schadenersatz. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 8 Ziff. 1 und 2 der AGB. 6. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel entweder sofort auf der Empfangsquittung oder dem Lieferschein vermerken oder spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Abnahmeverweigerung. 7. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre - bei Baustoffen fünf Jahre - ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren ist sie ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 8. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. § 9 Leistungsstörungen 1. Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Kunde die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Kunde bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. 2. Wir können im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. 3. Bei Annahmeverzug des Kunden können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei uns oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Kunden verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. 4. Wir können die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. § 10 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 2. Wir haften nur für eigene Inhalte auf der Website unseres Online-Shops. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für weitere Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungsschäden, anderweitig vereinbarte und fällig werdende Konventionalstrafen, Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Folgeaufträgen), die aufgrund der Leistung / Ware der Fa. Baumann Mineralöl entstehen. Die Haftung ist auf den jeweiligen konkreten Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf den Wert der jeweils betroffenen einzelnen Teil-Lieferung / -Leistung beschränkt,.
Die sich aus obigen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Fa. Baumann Mineralöl nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Datenschutz Im Falle eines Vertragsabschlusses erheben und verarbeiten wir Ihre von Ihnen uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d. h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Wir erteilen Ihnen unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie könne uns jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen. Wir geben zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen Ihre hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an die von von uns beauftragten Unternehmen, insbesondere Inkasso- und Factoring-Unternehmen sowie Rechtsanwälte. Wir geben zum Zwecke und für die Dauer der Versendung der Ware Ihre hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an die von uns beauftragten Unternehmen, insbesondere Transportunternehmen. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier § 12 Hinweis für Ausfuhr/Weiterveräußerer Bei eventuell Ausfuhr in Drittländer der von uns bezogenen Waren, ist der Käufer für die Einholung der dafür notwendigen Ausfuhrgenehmigung selbstständig verantwortlich. § 13 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der nicht gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. |